Sie möchten Ihrer Familie, Ihrem Kind, Enkelkind oder einem Freund Geld schenken oder vererben, aber die Schenkungs- und/oder Erbschaftssteuer greift voll zu?

Sie möchten sich als Ehepartner gegenseitig Vermögenswerte steuersmart übertragen? 

Dem Erben sollen die Gewinne steuerfrei zufließen?

Oder Sie möchten jemanden beschenken oder vorzeitig vererben, aber bei der Verfügung über das Geld noch mitentscheiden?

 

Sie werden überrascht sein, welche smarten Lösungswege wir Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und Anwalt erarbeiten werden.

Hierdurch werden in der Regel schnell sechsstellige Summen eingespart.

 

Ob unter Ehepartnern, in der Familie, Kindern, Enkeln usw. - es gibt reichlich vorteilhafte Anwendungsgebiete!

Wir agieren äußerst diskret und vertrauensvoll mit all unseren Mandanten.

 


Fall 1: Großvater - Enkelkind

 

Ziel:

Ein Großvater (70 Jahre) möchte einen Teil seines Vermögens zielgerichtet und unbürokratisch an sein Enkelkind im Rahmen der persönlichen Freibeträge übertragen.

Der Großvater möchte bis zu seinem Tod über den Zeitpunkt der Verfügbarkeit bestimmen können.

 

 

Mögliche Gestaltung:

Weitergabe einer smarten Vertragsgestaltung per Schenkung an den Enkel, mit der Möglichkeit, mit 1% weiter beteiligt zu bleiben und so weiterhin Kontrolle über den Vertrag ausüben. Beide Parteien (1% und 99%) müssen bei Geldauszahlung schriftlich zustimmen.

 

Gestaltungsergebnis:

Ausnutzung der Erhöhung der Freibeträge von 51.200 auf 200.000 Euro bei Enkeln ab Januar 2009. Freibetrag gilt für jeden Großelternteil, damit können bis zu 400.000 Euro direkt an den Enkel weiter gegeben werden.

 

Steuer im Todesfall:

Einkommenssteuer: Steuerfreiheit im Todesfall

Erbschaftssteuer: Steuerpflichtig nur für 1% Anteil im Todesfall