Auch den letzten Jahresbescheid Ihrer Lebens- / Rentenversicherung gelesen?

 

  • Ihr Guthaben ist kleiner als die bisher eingezahlte Summe?
  • Überschüsse sind weg?
  • Viel zu geringe Verzinsung?

 

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig auf Ihrer Seite -

Sie haben Rechte die Sie nutzen sollten!

 


 

 

 

Nutzen Sie Ihre Chance:

 

Erhalten Sie Ihr eingezahltes Geld,

inklusive der korrekten Verzinsung zurück!


Die Lösung - egal für welchen Vertrag

 Normal laufende Verträge
  Beitragsfrei gestellte Verträge
  Regulär auslaufende Verträge
  Bereits gekündigte Verträge


Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen

Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus Dezember 2013 kann dem Vertrag – bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung – noch heute widersprochen werden.

Ein Widerruf führt zur Auflösung des geschlossenen Vertrages von Beginn an und kann zu einer deutlich höheren Rückzahlung führen, als über eine reguläre Kündigung. Diese Möglichkeit des Widerrufs bezieht sich auf Verträge, die zwischen dem 21.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden.

Die Sonnleitner Finanz GmbH arbeitet mit spezialisierten Kanzleien erfolgreich zusammen, um eine faire Lösung bei der Rückabwicklung von nicht effektiven Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu bieten.

„Sonnleitner Finanz GmbH macht keine Rechtsberatung – wir informieren Sie auf dem Weg zum Widerspruch!“


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