Die Rechtsprechung ist hier eindeutig auf Ihrer Seite -
Sie haben Rechte die Sie nutzen sollten!
Nutzen Sie Ihre Chance:
Erhalten Sie Ihr eingezahltes Geld,
inklusive der korrekten Verzinsung zurück!
Normal laufende Verträge
Beitragsfrei gestellte Verträge
Regulär auslaufende Verträge
Bereits gekündigte Verträge
Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus Dezember 2013 kann dem Vertrag – bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung – noch heute widersprochen werden.
Ein Widerruf führt zur Auflösung des geschlossenen Vertrages von Beginn an und kann zu einer deutlich höheren Rückzahlung führen, als über eine reguläre Kündigung. Diese Möglichkeit des Widerrufs bezieht sich auf Verträge, die zwischen dem 21.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Die Sonnleitner Finanz GmbH arbeitet mit spezialisierten Kanzleien erfolgreich zusammen, um eine faire Lösung bei der Rückabwicklung von nicht effektiven Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu bieten.
„Sonnleitner Finanz GmbH macht keine Rechtsberatung – wir informieren Sie auf dem Weg zum Widerspruch!“